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Berufsbedingter Umzug – was ist zu beachten?
Nach der abgeschlossenen Ausbildung ins Berufsleben starten heißt heute für viele junge Erwachsene, dass sie sich nicht nur nach einem Arbeitgeber umschauen müssen. Vielfach ist der Einstieg in den Beruf auch mit einem Umzug verbunden. Und wer an den Job und die Karriere hohe Ansprüche stellt, …

[©iStockphoto.com/Anne-Louise Quarfoth ]
… muss damit rechnen, in der anderen Ecke Deutschlands zu landen. Eine Tatsache, die inzwischen nicht nur junge Singles trifft. Viele Familien packen jedes Jahr Koffer und Umzugskartons - nur um neue berufliche Perspektiven nutzen zu können.
Und die wachsenden Ansprüche an die Mobilität und Umzugsbereitschaft der Arbeitnehmer bleiben nicht ohne Folgen. Für 2011 hat das Statistische Bundesamt beispielsweise ermittelt, dass 2,626 Mio. Personen ihren Wohnort innerhalb eines Bundeslandes gewechselt haben. Noch einmal 1,113 Mio. Deutsche hat es im gleichen Zeitraum in ein anderes Bundesland gezogen. Wie viele dieser Umzüge beruflich veranlasst waren, lässt die Statistik allerdings offen.
Umziehen: Jobwechsel nur auf Platz 2
Um herauszufinden, wie häufig der Beruf für einen Wohnortwechsel verantwortlich ist, muss man weitersuchen. Beispielsweise hat das Marktforschungsinstitut Innofact für das Internetportal ImmobilienScout24 im Herbst 2009 die Gründe deutscher Verbraucher für einen Umzug untersucht. Das Ergebnis: An erster Stelle steht die gemeinsame Wohnung mit dem Partner - für rund ein Drittel der Befragten ein Umzugsgrund. Der Jobwechsel schaffte es dagegen nur auf Platz 2 - mit 24 Prozent.
Kombiniert man das Ergebnis dieser Umfrage mit den Zahlen des Statistischen Bundesamts für 2011 (insgesamt 3.739.404 Umzüge innerhalb der Bundesrepublik), so wären knapp 900.000 Umzüge beruflich bedingt. Warum nehmen Singles und Familien überhaupt den Umzugsstress nur für den Beruf in Kauf? Eine Frage, auf die eine Antwort schwerfällt.
Deutschland ist in wirtschaftlicher Hinsicht kein homogenes Gebilde, es herrscht zwischen vielen Regionen ein spürbares Gefälle - sowohl in Bezug auf die Lohnhöhe als auch im Bereich des Arbeitsplatzangebots. Beides Gründe, die einen berufsbedingten Umzug rechtfertigen können. Darüber hinaus kommen aber noch ganz andere Faktoren in Frage. Bessere Arbeitsbedingungen, die Möglichkeit, mit der eigenen Karriere voranzukommen oder mehr Zeit für die Familie können Auslöser für den Griff zu einem bestimmten Jobangebot sein - und den beruflich veranlassten Umzug.
Der Umzug: Planung ist das halbe Leben
In einem Punkt liegen berufsbedingter und privater Umzug auf gleicher Höhe - dem organisatorischen Aufwand. Grundsätzlich müssen sich Betroffene in beiden Fällen bereits frühzeitig mit einzelnen Detailfragen auseinandersetzen. Es ist beispielsweise zu klären, wie die Parksituation rund um die neue Wohnung aussieht. Oder wie viel Zeit die Einrichtung der Kabel- und Telefonanschlüsse in Anspruch nehmen. Es zahlt sich für den berufsbedingten Umzug aus, nicht nur finanziell ein kleines Polster einzuplanen, sondern auch den Faktor Zeit nicht zu knapp zu bemessen. Wie der Umzug letztlich organisiert wird, hängt natürlich davon ab, wie viel Zeit bis zum ersten Arbeitstag im neuen Job bleibt.
Bis ein Nachmieter oder die neue Küche gefunden ist sowie Keller und Boden entrümpelt sind, können durchaus einige Wochen - aber manchmal auch Monate - vergehen. Bleiben bis zum ersten Arbeitstag noch sechs Monate oder länger Zeit, kann man den Ortswechsel entspannt angehen. Für einen berufsbedingten Umzug mit einem kleineren Zeitfenster ist Organisation gefragt. Damit der Überblick im Umzugsstress nicht völlig verloren geht, lohnt sich die Arbeit mit einer Checkliste, die den zeitlichen Ablauf berücksichtigt. Und eine zweite Liste hilft beim Verpacken des Hausrats - indem genau aufgeführt wird, was in welchem Umzugskarton landet.
Tipp: Nicht immer muss es gleich ein Umzug mit Kind und Kegel sein. Ist der Zeitraum zu knapp bemessen, kommt unter Umständen für eine Übergangsfrist die doppelte Haushaltsführung in Frage, die auch steuerlich berücksichtigt werden kann.
Was kostet ein berufsbedingter Umzug?
Die Freude über den neuen Job wird schnell dadurch getrübt, dass man sich über den Umzug Gedanken machen muss und dabei nicht nur den organisatorischen Aufwand im Auge behalten sollte. Ein Wohnortwechsel ist immer mit Kosten verbunden, die sich durchaus (je nach Haushaltsgröße) auf einen mittleren vierstelligen Betrag belaufen können. Es stellt sich die Frage, womit man rechnen muss und wer den finanziellen Aufwand im Detail trägt?
Welches Budget für den berufsbedingten Umzug veranschlagt werden muss, lässt sich leider nur von Fall zu Fall ermitteln. Der Grund: Die Kosten hängen von vielen individuellen Faktoren ab. Einerseits spielt eine Rolle, ob Angehörige und Bekannte beim Umziehen mit anpacken oder die Entscheidung doch auf ein Umzugsunternehmen mit Komplett-Service-Option fällt. Für diese richtet sich der Preis im Allgemeinen nach der Zahl der Kubikmeter, die für den Umzug zu bewältigen sind, der Etagenanzahl und nach der Entfernung.
Bereits hier wird klar, wie schwer pauschale Aussagen fallen. Beispiel: Geplant ist der Umzug eines 2-Personen-Haushalts (Fläche beider Wohnungen je 60 qm) über eine Entfernung von 200 km. Haushalt A verursacht ein Umzugsvolumen von 10 Kubikmetern, Haushalt B das Doppelte. Nimmt man für das Beispiel einen Kubikmeterpreis von 35 Euro an, ergeben sich für Haushalt A Kosten in Höhe von 350 Euro. Der zweite Haushalt muss mit 700 Euro deutlich tiefer in die Tasche greifen. Mit den reinen Umzugskosten - also dem Beladen, Transport und Entladen - ist es in den seltensten Fällen getan. Häufig kommen noch Verpackungsmaterial sowie die Renovierungskosten in der alten und neuen Wohnung hinzu.
Beispielkalkulation Umzug in Eigenregie (2-Personenhaushalt mit 60 qm Wohnfläche und ca. 16 Kubikmeter Volumen des Umzugsguts; Entfernung 250 km):
• 25 - 35 Umzugskartons ---> ca. 50 - 100 Euro
• Transporter (50 km inklusive, Mehrkilometer 30 Cent) ---> ca. 180 - 310 Euro
• Antrag Halteverbot (Be- und Entladen) ---> ca. 40 - 60 Euro
• zuzüglich Meldekosten, Benzin für eigenen PKW, Telefon bzw. Internet usw.
Beispielkalkulation Umzugsunternehmen (2-Personenhaushalt mit 60 qm Wohnfläche und ca. 16 Kubikmeter Volumen des Umzugsguts; Entfernung 250 km):
• Umzugskosten (Transport, Be- & Entladen; 60 Euro/cbm) ---> 960 Euro
• Packmaterial (15 Euro/cbm) ---> 240 Euro
• Packservice (5 Stunden á 30 Euro) ---> 150 Euro
• Montageservice (7 Stunden á 40 Euro) ---> 80 Euro
• zuzüglich Meldekosten, Benzin für eigenen PKW, Telefon bzw. Internet usw.
Arbeitgeber und Fiskus finanzieren mit
Ein berufsbedingter Umzug kostet Zeit und Geld. Wer die eigenen Nerven schonen will und mit dem Haushalt größere Strecken zu überwinden hat, nutzt häufig Unternehmen und deren Angebote. Allerdings fallen für einen 3- oder 4-Personen-Haushalt - inklusive Küchenmontage - hier schnell 3.000 bis 4.000 Euro an. Der Umzug wird so zu einer beachtlichen finanziellen Herausforderung - die man allerdings nicht alleine stemmen muss. Denn neben dem eigenen Sparschwein bietet mitunter nicht nur der Arbeitgeber Unterstützung an. Auch das Finanzamt und die Arbeitsagentur können Ansprechpartner für finanzielle Hilfe beim berufsbedingten Umzug sein.
Damit die zuständige Arbeitsagentur finanzielle Hilfen für die Umzugskosten gewährt, müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein. Eine Voraussetzung: Der Umzug muss durch eine Arbeitsaufnahme veranlasst sein (Anfahrtswege von bis zu 2,5 Stunden gelten immer noch als zumutbar). Und selbst dann haben Betroffene keinen Rechtsanspruch, die Leistungen liegen im Ermessen der zuständigen Behörde.
Und auch für die Zuwendungen des neuen Arbeitgebers gibt es kein Allgemeinrezept. Ob Unternehmen ihren Mitarbeitern beim berufsbedingten Umzug unter die Arme greifen, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Einige Firmen finanzieren für die Dauer der Wohnungssuche das Hotel- und Ferienzimmer. Andere Unternehmen sind dagegen sogar zur Übernahme der Umzugskosten bereit. Letztlich wird man als Beschäftigter die finanzielle Unterstützung nur mit dem neuen Chef klären können. Einen Rechtsanspruch auf die Beteiligung des neuen oder alten Arbeitgebers (im Fall einer Versetzung oder Entsendung) hat man als Beschäftigter in der Regel aber nicht. Ausnahme: Arbeitsvertraglich ist eine Kostenbeteiligung geregelt, wie beispielsweise die Übernahme der reinen Umzugskosten (Be- und Entladen sowie der Transport).
Bleibt noch eine dritte Möglichkeit - der Fiskus. Hier sind Umzugskosten - sofern sie beruflich bedingt sind - ganz oder teilweise eine Sache der Werbungskosten und somit ein Fall für die Einkommenssteuererklärung. Bedingung ist aber, dass der Ortswechsel durch den neuen oder alten Arbeitgeber bzw. eine Arbeitswegverkürzung von mindestens 1 Stunde veranlasst wird. Dabei sind neben den Transportkosten, die für den eigentlichen Umzug anfallen, auch Reisekosten, Maklergebühren (nur für Mietwohnungen) und teilweise auch Aufwendungen für die Innenausstattung abzugsfähig. Hinzu kommt ein weiterer Posten - die sonstigen Umzugskosten. Hier werden zum Beispiel Meldegebühren oder Kosten für Schönheitsreparaturen erfasst. Die sonstigen Umzugskosten belaufen sich seit 1. Januar 2013 auf:
• 1.374 Euro für Verheiratete
• 687 Euro für Ledige
• 303 Euro je weitere Person im Haushalt
Tipp: Wer mit Kind und Kegel berufsbedingt umzieht, kann auch die umzugsbedingte Nachhilfe steuerlich geltend machen, wenn der Nachwuchs in der neuen Schule nicht sofort mitkommt. Die Höchstgrenze hierfür liegt seit Januar 2013 bei 1.732 Euro.
Die Finanzplanung für den Umzug
Wer berufsbedingt umzieht, profitiert von steuerlichen Vorteilen. Zum Zeitpunkt des eigentlichen Umzugs lassen sich diese aber noch nicht nutzen - man greift zuerst in die eigene Tasche. Ist ausreichend Sparvermögen vorhanden, kann man meistens noch ruhig schlafen. Ohne Hilfen vom Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur setzt ein knappes Budget allerdings schnell Grenzen. Entweder streicht man die Umzugskosten zusammen - etwa durch den Umzug in Eigenregie - oder sucht nach Finanzierungsalternativen.
Mitunter sind die Eltern bereit, vorübergehend einen Teil der Kosten zu tragen. Oder man greift zu einem Kredit als Zwischenfinanzierung. An dieser Stelle wäre eine Kombination aus niedrigen Kosten und Flexibilität ideal. Der Dispositionskredit erfüllt zwar den letztgenannten Punkt - ist häufig aber eine eher teure Finanzierungsvariante. Ein klassischer Ratenkredit - zum Beispiel als Kleinkredit von wenigen tausend Euro - mit kurzer Laufzeit bietet demgegenüber einen Kostenvorteil. Eine weitere Möglichkeit bietet der Griff zu einem Abrufkredit. Dessen Funktionsweise ist mit einer Kreditlinie vergleichbar, die im Ernstfall genutzt und später flexibel zurückgeführt werden kann. Der Clou: Abrufkredite sind im Vergleich zum Dispo in vielen Fällen günstiger, bieten aber ein ähnlich hohes Maß an Flexibilität - und lassen sich auch abseits des Umzugs weiterhin nutzen.
Tipp: Wer einen Job im Ausland antritt und den Wohnsitz ins Beschäftigungsland verlegt, kann nur selten auf Unterstützung deutscher Banken hoffen. In einem überwiegenden Prozentsatz der Anfragen nach einem Darlehen dürfte deren Antwort mit einem klaren „Nein“ negativ ausfallen.
Berufsbedingt Umziehen: Viel Arbeit für den neuen Chef
Bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne oder eine neue berufliche Herausforderung - Jahr für Jahr ziehen in Deutschland Beschäftigte berufsbedingt um. Egal, aus welchem Grund die Koffer gepackt werden - ein Kraftakt steckt fast immer dahinter. Wer den Ortswechsel finanziell nicht zur Katastrophe werden lassen, sondern davon profitieren will, sollte nicht nur die Absetzbarkeit der Umzugskosten in der Einkommenssteuererklärung im Auge behalten. Es kann sich rechnen, mit dem neuen Arbeitgeber Verhandlungen über eine finanzielle Unterstützung zu führen. So kann man nicht nur den neuen Job genießen, sondern kommt unterm Strich auch entspannter am neuen Wohnort an.
Für eine rechtzeitige Planung ihres Umzuges finden Sie hier als Hilfe zum Herunterladen eine Checkliste.
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Ein Gastbeitrag von der Redaktion des Vergleichsportals Kreditvergleich.org. Weitere Ratgeber finden Sie auch direkt auf kreditvergleich.org.

[©iStockphoto.com/Anne-Louise Quarfoth ]
… muss damit rechnen, in der anderen Ecke Deutschlands zu landen. Eine Tatsache, die inzwischen nicht nur junge Singles trifft. Viele Familien packen jedes Jahr Koffer und Umzugskartons - nur um neue berufliche Perspektiven nutzen zu können.
Und die wachsenden Ansprüche an die Mobilität und Umzugsbereitschaft der Arbeitnehmer bleiben nicht ohne Folgen. Für 2011 hat das Statistische Bundesamt beispielsweise ermittelt, dass 2,626 Mio. Personen ihren Wohnort innerhalb eines Bundeslandes gewechselt haben. Noch einmal 1,113 Mio. Deutsche hat es im gleichen Zeitraum in ein anderes Bundesland gezogen. Wie viele dieser Umzüge beruflich veranlasst waren, lässt die Statistik allerdings offen.
Umziehen: Jobwechsel nur auf Platz 2
Um herauszufinden, wie häufig der Beruf für einen Wohnortwechsel verantwortlich ist, muss man weitersuchen. Beispielsweise hat das Marktforschungsinstitut Innofact für das Internetportal ImmobilienScout24 im Herbst 2009 die Gründe deutscher Verbraucher für einen Umzug untersucht. Das Ergebnis: An erster Stelle steht die gemeinsame Wohnung mit dem Partner - für rund ein Drittel der Befragten ein Umzugsgrund. Der Jobwechsel schaffte es dagegen nur auf Platz 2 - mit 24 Prozent.
Kombiniert man das Ergebnis dieser Umfrage mit den Zahlen des Statistischen Bundesamts für 2011 (insgesamt 3.739.404 Umzüge innerhalb der Bundesrepublik), so wären knapp 900.000 Umzüge beruflich bedingt. Warum nehmen Singles und Familien überhaupt den Umzugsstress nur für den Beruf in Kauf? Eine Frage, auf die eine Antwort schwerfällt.
Deutschland ist in wirtschaftlicher Hinsicht kein homogenes Gebilde, es herrscht zwischen vielen Regionen ein spürbares Gefälle - sowohl in Bezug auf die Lohnhöhe als auch im Bereich des Arbeitsplatzangebots. Beides Gründe, die einen berufsbedingten Umzug rechtfertigen können. Darüber hinaus kommen aber noch ganz andere Faktoren in Frage. Bessere Arbeitsbedingungen, die Möglichkeit, mit der eigenen Karriere voranzukommen oder mehr Zeit für die Familie können Auslöser für den Griff zu einem bestimmten Jobangebot sein - und den beruflich veranlassten Umzug.
Der Umzug: Planung ist das halbe Leben
In einem Punkt liegen berufsbedingter und privater Umzug auf gleicher Höhe - dem organisatorischen Aufwand. Grundsätzlich müssen sich Betroffene in beiden Fällen bereits frühzeitig mit einzelnen Detailfragen auseinandersetzen. Es ist beispielsweise zu klären, wie die Parksituation rund um die neue Wohnung aussieht. Oder wie viel Zeit die Einrichtung der Kabel- und Telefonanschlüsse in Anspruch nehmen. Es zahlt sich für den berufsbedingten Umzug aus, nicht nur finanziell ein kleines Polster einzuplanen, sondern auch den Faktor Zeit nicht zu knapp zu bemessen. Wie der Umzug letztlich organisiert wird, hängt natürlich davon ab, wie viel Zeit bis zum ersten Arbeitstag im neuen Job bleibt.
Bis ein Nachmieter oder die neue Küche gefunden ist sowie Keller und Boden entrümpelt sind, können durchaus einige Wochen - aber manchmal auch Monate - vergehen. Bleiben bis zum ersten Arbeitstag noch sechs Monate oder länger Zeit, kann man den Ortswechsel entspannt angehen. Für einen berufsbedingten Umzug mit einem kleineren Zeitfenster ist Organisation gefragt. Damit der Überblick im Umzugsstress nicht völlig verloren geht, lohnt sich die Arbeit mit einer Checkliste, die den zeitlichen Ablauf berücksichtigt. Und eine zweite Liste hilft beim Verpacken des Hausrats - indem genau aufgeführt wird, was in welchem Umzugskarton landet.
Tipp: Nicht immer muss es gleich ein Umzug mit Kind und Kegel sein. Ist der Zeitraum zu knapp bemessen, kommt unter Umständen für eine Übergangsfrist die doppelte Haushaltsführung in Frage, die auch steuerlich berücksichtigt werden kann.
Was kostet ein berufsbedingter Umzug?
Die Freude über den neuen Job wird schnell dadurch getrübt, dass man sich über den Umzug Gedanken machen muss und dabei nicht nur den organisatorischen Aufwand im Auge behalten sollte. Ein Wohnortwechsel ist immer mit Kosten verbunden, die sich durchaus (je nach Haushaltsgröße) auf einen mittleren vierstelligen Betrag belaufen können. Es stellt sich die Frage, womit man rechnen muss und wer den finanziellen Aufwand im Detail trägt?
Welches Budget für den berufsbedingten Umzug veranschlagt werden muss, lässt sich leider nur von Fall zu Fall ermitteln. Der Grund: Die Kosten hängen von vielen individuellen Faktoren ab. Einerseits spielt eine Rolle, ob Angehörige und Bekannte beim Umziehen mit anpacken oder die Entscheidung doch auf ein Umzugsunternehmen mit Komplett-Service-Option fällt. Für diese richtet sich der Preis im Allgemeinen nach der Zahl der Kubikmeter, die für den Umzug zu bewältigen sind, der Etagenanzahl und nach der Entfernung.
Bereits hier wird klar, wie schwer pauschale Aussagen fallen. Beispiel: Geplant ist der Umzug eines 2-Personen-Haushalts (Fläche beider Wohnungen je 60 qm) über eine Entfernung von 200 km. Haushalt A verursacht ein Umzugsvolumen von 10 Kubikmetern, Haushalt B das Doppelte. Nimmt man für das Beispiel einen Kubikmeterpreis von 35 Euro an, ergeben sich für Haushalt A Kosten in Höhe von 350 Euro. Der zweite Haushalt muss mit 700 Euro deutlich tiefer in die Tasche greifen. Mit den reinen Umzugskosten - also dem Beladen, Transport und Entladen - ist es in den seltensten Fällen getan. Häufig kommen noch Verpackungsmaterial sowie die Renovierungskosten in der alten und neuen Wohnung hinzu.
Beispielkalkulation Umzug in Eigenregie (2-Personenhaushalt mit 60 qm Wohnfläche und ca. 16 Kubikmeter Volumen des Umzugsguts; Entfernung 250 km):
• 25 - 35 Umzugskartons ---> ca. 50 - 100 Euro
• Transporter (50 km inklusive, Mehrkilometer 30 Cent) ---> ca. 180 - 310 Euro
• Antrag Halteverbot (Be- und Entladen) ---> ca. 40 - 60 Euro
• zuzüglich Meldekosten, Benzin für eigenen PKW, Telefon bzw. Internet usw.
Beispielkalkulation Umzugsunternehmen (2-Personenhaushalt mit 60 qm Wohnfläche und ca. 16 Kubikmeter Volumen des Umzugsguts; Entfernung 250 km):
• Umzugskosten (Transport, Be- & Entladen; 60 Euro/cbm) ---> 960 Euro
• Packmaterial (15 Euro/cbm) ---> 240 Euro
• Packservice (5 Stunden á 30 Euro) ---> 150 Euro
• Montageservice (7 Stunden á 40 Euro) ---> 80 Euro
• zuzüglich Meldekosten, Benzin für eigenen PKW, Telefon bzw. Internet usw.
Arbeitgeber und Fiskus finanzieren mit
Ein berufsbedingter Umzug kostet Zeit und Geld. Wer die eigenen Nerven schonen will und mit dem Haushalt größere Strecken zu überwinden hat, nutzt häufig Unternehmen und deren Angebote. Allerdings fallen für einen 3- oder 4-Personen-Haushalt - inklusive Küchenmontage - hier schnell 3.000 bis 4.000 Euro an. Der Umzug wird so zu einer beachtlichen finanziellen Herausforderung - die man allerdings nicht alleine stemmen muss. Denn neben dem eigenen Sparschwein bietet mitunter nicht nur der Arbeitgeber Unterstützung an. Auch das Finanzamt und die Arbeitsagentur können Ansprechpartner für finanzielle Hilfe beim berufsbedingten Umzug sein.
Damit die zuständige Arbeitsagentur finanzielle Hilfen für die Umzugskosten gewährt, müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein. Eine Voraussetzung: Der Umzug muss durch eine Arbeitsaufnahme veranlasst sein (Anfahrtswege von bis zu 2,5 Stunden gelten immer noch als zumutbar). Und selbst dann haben Betroffene keinen Rechtsanspruch, die Leistungen liegen im Ermessen der zuständigen Behörde.
Und auch für die Zuwendungen des neuen Arbeitgebers gibt es kein Allgemeinrezept. Ob Unternehmen ihren Mitarbeitern beim berufsbedingten Umzug unter die Arme greifen, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Einige Firmen finanzieren für die Dauer der Wohnungssuche das Hotel- und Ferienzimmer. Andere Unternehmen sind dagegen sogar zur Übernahme der Umzugskosten bereit. Letztlich wird man als Beschäftigter die finanzielle Unterstützung nur mit dem neuen Chef klären können. Einen Rechtsanspruch auf die Beteiligung des neuen oder alten Arbeitgebers (im Fall einer Versetzung oder Entsendung) hat man als Beschäftigter in der Regel aber nicht. Ausnahme: Arbeitsvertraglich ist eine Kostenbeteiligung geregelt, wie beispielsweise die Übernahme der reinen Umzugskosten (Be- und Entladen sowie der Transport).
Bleibt noch eine dritte Möglichkeit - der Fiskus. Hier sind Umzugskosten - sofern sie beruflich bedingt sind - ganz oder teilweise eine Sache der Werbungskosten und somit ein Fall für die Einkommenssteuererklärung. Bedingung ist aber, dass der Ortswechsel durch den neuen oder alten Arbeitgeber bzw. eine Arbeitswegverkürzung von mindestens 1 Stunde veranlasst wird. Dabei sind neben den Transportkosten, die für den eigentlichen Umzug anfallen, auch Reisekosten, Maklergebühren (nur für Mietwohnungen) und teilweise auch Aufwendungen für die Innenausstattung abzugsfähig. Hinzu kommt ein weiterer Posten - die sonstigen Umzugskosten. Hier werden zum Beispiel Meldegebühren oder Kosten für Schönheitsreparaturen erfasst. Die sonstigen Umzugskosten belaufen sich seit 1. Januar 2013 auf:
• 1.374 Euro für Verheiratete
• 687 Euro für Ledige
• 303 Euro je weitere Person im Haushalt
Tipp: Wer mit Kind und Kegel berufsbedingt umzieht, kann auch die umzugsbedingte Nachhilfe steuerlich geltend machen, wenn der Nachwuchs in der neuen Schule nicht sofort mitkommt. Die Höchstgrenze hierfür liegt seit Januar 2013 bei 1.732 Euro.
Die Finanzplanung für den Umzug
Wer berufsbedingt umzieht, profitiert von steuerlichen Vorteilen. Zum Zeitpunkt des eigentlichen Umzugs lassen sich diese aber noch nicht nutzen - man greift zuerst in die eigene Tasche. Ist ausreichend Sparvermögen vorhanden, kann man meistens noch ruhig schlafen. Ohne Hilfen vom Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur setzt ein knappes Budget allerdings schnell Grenzen. Entweder streicht man die Umzugskosten zusammen - etwa durch den Umzug in Eigenregie - oder sucht nach Finanzierungsalternativen.
Mitunter sind die Eltern bereit, vorübergehend einen Teil der Kosten zu tragen. Oder man greift zu einem Kredit als Zwischenfinanzierung. An dieser Stelle wäre eine Kombination aus niedrigen Kosten und Flexibilität ideal. Der Dispositionskredit erfüllt zwar den letztgenannten Punkt - ist häufig aber eine eher teure Finanzierungsvariante. Ein klassischer Ratenkredit - zum Beispiel als Kleinkredit von wenigen tausend Euro - mit kurzer Laufzeit bietet demgegenüber einen Kostenvorteil. Eine weitere Möglichkeit bietet der Griff zu einem Abrufkredit. Dessen Funktionsweise ist mit einer Kreditlinie vergleichbar, die im Ernstfall genutzt und später flexibel zurückgeführt werden kann. Der Clou: Abrufkredite sind im Vergleich zum Dispo in vielen Fällen günstiger, bieten aber ein ähnlich hohes Maß an Flexibilität - und lassen sich auch abseits des Umzugs weiterhin nutzen.
Tipp: Wer einen Job im Ausland antritt und den Wohnsitz ins Beschäftigungsland verlegt, kann nur selten auf Unterstützung deutscher Banken hoffen. In einem überwiegenden Prozentsatz der Anfragen nach einem Darlehen dürfte deren Antwort mit einem klaren „Nein“ negativ ausfallen.
Berufsbedingt Umziehen: Viel Arbeit für den neuen Chef
Bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne oder eine neue berufliche Herausforderung - Jahr für Jahr ziehen in Deutschland Beschäftigte berufsbedingt um. Egal, aus welchem Grund die Koffer gepackt werden - ein Kraftakt steckt fast immer dahinter. Wer den Ortswechsel finanziell nicht zur Katastrophe werden lassen, sondern davon profitieren will, sollte nicht nur die Absetzbarkeit der Umzugskosten in der Einkommenssteuererklärung im Auge behalten. Es kann sich rechnen, mit dem neuen Arbeitgeber Verhandlungen über eine finanzielle Unterstützung zu führen. So kann man nicht nur den neuen Job genießen, sondern kommt unterm Strich auch entspannter am neuen Wohnort an.
Für eine rechtzeitige Planung ihres Umzuges finden Sie hier als Hilfe zum Herunterladen eine Checkliste.
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