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Teilzeit: Muss man in der Freizeit immer erreichbar sein?

Freizeit ist keine Arbeitszeit – heißt: Wer Teilzeit arbeitet, muss in seiner Freizeit für den Chef nicht erreichbar sein. Erst recht, wenn keine „Rufbereitschaft“ oder ein anderer „Bereitschaftsdienst“ zur Anforderung des Arbeitsplatzes gehören und keine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag getroffen wurde.

Aber was tun, wenn der Chef außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit anruft oder eine Rückmeldung auf SMS erwartet? Man solle seinem Boss freundlich und bestimmend klar machen, dass in der Freizeit man grundsätzlich nicht zur Verfügung stehe und auch nicht muss. Schließlich stehe bei vielen Teilzeitarbeitern in dieser freien Zeit auch „Familienarbeit“ auf dem Programm, schreibt Ulf Weigelt in seiner Kolumne in der „Zeit“.

Er rät dazu, den Chef ggf. wiederholt darauf hin zu weisen und einfach nicht ans Telefon zu gehen. Auch SMS-Nachrichten könne man unbeantwortet lassen bzw. eine Antwort darauf auf den folgenden Arbeitstag verschieben. Schließlich könne man seinem Vorgesetzten auch das Angebot eines Freizeitausgleiches für die Zeit der Kontaktaufnahmen machen.
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  |     |  Am 10.08.2009 von VorwiegendElf
www.zeit.de
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