Fast Normalzustand: Überstunden ohne Bezahlung
Überstunden sind Alltag in deutschen Büros. Laut einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes arbeiten junge Arbeitnehmer im Durchschnitt wöchentlich 5,3 Stunden mehr als vertraglich vereinbart. Immer häufiger ist es leider auch Alltag, dass die Überstunden nicht abgegolten werden, weder finanziell noch durch Freizeitausgleich.
Wie kann es dazu kommen, dass Überstunden nicht abgegolten werden? Grund hierfür ist zum Einen der gesetzliche Rahmen im Arbeitsrecht, zum Anderen kann es auch passieren, dass durch die Formulierung im Arbeitsvertrag eine vermeintliche Überstunde, gar nicht als solche gilt.
Eine „Überstunde“ ist per Definition nur die Arbeitszeit, „die über die durch Einzelvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung bestimmte regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht“. Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, sagt der Vorsitzende Richter des Landesarbeitsgericht Nürnberg, Joachim Vetter. Grundsätzlich gilt zwar: Wer mehr arbeitet, als vertraglich vereinbart, kann erwarten eine zusätzliche Vergütung zu erhalten.
Allerdings muss die regelmäßige Arbeitszeit überschritten werden. Das bedeutet, dass Arbeit über Wochen und Monate unterschiedlich verteilt sein kann. Nur wenn in einem Ausgleichszeitraume von sechs Kalendermonaten die regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird, spricht man „Mehrarbeit“ oder Überstunden im rechtlichen Sinn. Zeitweise länger zu arbeiten, heißt also nicht unbedingt Überstunden zu machen.
Weitere Voraussetzung für die Bezahlung von Überstunden ist, die ausdrückliche Anweisung vom Arbeitgeber. Das bedeutet, eine Anspielung „Sie gehen schon?“ ist keine Anordnung. Wer sich dadurch genötigt fühlt länger zu arbeiten, muss nicht damit rechnen die Stunden auch bezahlt zu bekommen.