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Befristung von Arbeitsverträgen jetzt über mehrere Jahre zulässig

Die aktuelle Entscheidung des EuGH vom 26.01.2012 ist gefällt. Nun sind mehrfache Verlängerungen von befristeten Arbeitsverträgen - sogar über mehrere Jahre - zulässig. Hierzu muss ein ein sachlicher Grund vorliegen, zum Beispiel die vorübergehende Vertretung eines Arbeitnehmers wegen Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit. Zu berücksichtigen ist nach Ansicht der EuGH-Richter auch die Zahl der befristeten Arbeitsverträge sowie die Gesamtdauer der Befristung….

Eine nähere Erläuterung finden Sie in der unten angegebenen Quelle.
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  |     |  Am 27.01.2012 von Foxlaw
www.foxlaw.de
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