Bußgeld für Lidl wegen Aufzeichnung von Krankheitsdaten
Nach der Spitzel-Affäre im vergangenen Jahr muss Lidl nun wegen der unzulässigen Aufzeichnung von Krankheitsdaten seiner Mitarbeiter 36.000 Euro Bußgeld zahlen.
Es wurden unzulässigerweise Daten von Krankheiten der Mitarbeiter erhoben und gespeichert. In zumindest vier Lidl-Filialen in Nordrhein-Westfalen waren Formulare für Krankheitsdaten im Einsatz, mit denen teilweise ohne Wissen der Beschäftigten Daten über ihre Krankheiten festgehalten worden sind. Dies verstößt grob gegen das Datenschutzrecht. Dafür fällt das Bußgeld jedoch eher gering aus, was daran liegt, dass der Einsatz der Formulare nur in einzelnen Filialen nachgewiesen werden konnte.
Bei Gewerkschaften stößt die geringe Bußgeldhöhe auf Unverständnis: „Meinem Gefühl nach fehlt da mindestens eine Stelle vor dem Komma“, kommentiert Ulrich Dalibor, Handelsexperte von Ver.di. Das Bußgeld sei für ein Unternehmen mit Milliardenumsätzen lächerlich. Dies führe nur dazu, dass Lidl den Umgang mit seinen Mitarbeitern auch in Zukunft nicht ernst nehmen wird.