Gasag zahlt Kunden nach Urteil kein Geld zurück
Auch nach einem verlorenen Rechtsstreit um eine erfolgte Tariferhöhung will der Berliner Gasversorger Gasag kein Geld an die betroffenen Kunden erstatten. Laut einem Bericht der Welt Online teilte die
Gasag Berliner Gaswerke AG mit, dass entsprechend der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofes (BGH) keine Rückforderungsansprüche bestünden.
Das BGH hatte vor eineinhalb Monaten eine bis zum Jahr 2007 von der Gasag verwendete Preisanpassungsklausel für ungültig erklärt, da die Kunden mit dieser benachteiligt wurden. Betroffen waren insgesamt rund 300.000 Kunden. Die Preiserhöhungen von 2005 und 2006 scheinen nach wie vor umstritten.