Entschädigung für Busenblicke durch den Chef
Der Geschäftsführer einer McDonald’s-Filiale im schweizerischen Suhr muss seiner Angestellten 1.500 Franken Entschädigung zahlen, da er ihr auf den Busen gestarrt hatte.
Die Angestellte hatte wegen sexueller Belästigung sogar eine Entschädigung in Höhe von 33.000 Franken gefordert.
Der 57-jährige Filialchef bestreitet eine sexuelle Belästigung. Das Schweizerische Bundesgericht stellte jedoch fest, dass in dem Betrieb ein „anzüglich, sexuell gefärbtes Klima“ herrschte – wie das Magazin „20 Minuten Online“ berichtet.