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Aldi und Co. gestoppt

Ein bitteres Urteil für Aldi und andere Discounter, die nebenbei noch mit sinkenden Umsatzzahlen zu kämpfen haben: Der Expansion der Lebensmittel-Discounter werden Grenzen gesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat klar entschieden – Discount-Märkte dürfen nicht errichtet werden, wenn diese alteingesessene Geschäfte in der Nachbarschaft schädigen könnten. Gerade in Fällen wo die Geschäfte im Nahversorgungsbereichen liegen. Diese meist zu Fuß erreichbaren Gebiete gelten entsprechend des Baugesetzes als "zentrale Versorgungsbereiche".

Die Entscheidung folgte auf die Klagen von Discountern, Plus in Köln und Aldi in München, die von den Städten keine Genehmigungen zu dem Bau neuer Märkte erhalten hatten. Die Städte begründeten die Entscheidung mit zu erwartenden "schädlichen Auswirkungen" auf Geschäfte und Dienstleister, die die Anwohner bislang versorgt hatten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun die Einschätzung der Städte, dass der Nahversorgungsbereich komplett erliegen könnte.

Während Plus keine Chance mehr hat, wird die Klage von Aldi erneut vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf die Methode geprüft werden müssen, wie die Abschöpfung von Kaufkraft prognostiziert werden kann.
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  |     |  Am 22.12.2009 von Hobbit
www.spiegel.de   |  Firma: ALDI SÜD
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