Relevanz       Image-Effekt   

Karlsruhe entscheidet: Hartz-IV ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat es entschieden: Die Regelsätze für Hartz-IV müssen neu kalkuliert werden. Sowohl für Kinder als auch für Erwachsene.

Die geltenden Regelsätze sind verfassungswidrig. So sei die Berechnung nicht wirklich transparent. Bis zum Ende des Jahres hat der Gesetzgeber nun Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin wird die alte Regelung angewendet. Danach bekommen Erwachsene jeden Monat 359 Euro. Sind Kinder im Haushalt kommen abhängig vom Alter zwischen 60 und 80 Prozent hinzu.
(1)   |  
  |     |  Am 09.02.2010 von tecnisat
www.zeit.de
anzeige
57
Wichtig!
Von: Gabi.E   [16.09.2010, 10:48]        
Ich möchte mal einen Politiker sehen, der mit dem Geld auskommt.....
Wer sagt, das dass Geld ausreicht,hat keine Ahnung davon bzw musste von dem Geld selber Leben!!!!
Arbeitgeber bewerten News einstellen
anzeige
 
Neue Gehälter
Beruf:
Gehalt:
Prüfer, Gehalt:
3765 €
Heilerziehung..., Gehalt:
1410 €
Berechnungsin..., Gehalt:
4450 €
Assistant Man..., Gehalt:
4162 €
Umweltschutz-..., Gehalt:
3165 €
Lebensmittelt..., Gehalt:
3292 €
Ambulanter Pf..., Gehalt:
1193 €
Marketingassi..., Gehalt:
2387 €
Gästebetreuer..., Gehalt:
1921 €
Straßenwärter..., Gehalt:
1620 €
anzeige