Fahrgäste müssen beweisen das Ticket echt ist
Der Grundsatz „ Im Zweifel für den Angeklagten“ gilt nicht bei der Berliner S-Bahn GmbH. Nach dem VBB-Tarif gelten Fahrscheine als ungültig, wenn eine Fälschung „ nicht auszuschließen ist“. Das bedeutet, ein Kontrolleur darf ein Ticket das er für eine Fälschung hält einziehen, ohne die Fälschung beweisen zu müssen. Die Beweislast liegt somit beim Kunden, was der auf Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) spezialisierte Jurist Markus Stoffels für unzulässig hält.
Wie unangenehm diese Regelung ist bekam Andreas L. zu spüren. Sein Ticket wurde von einem Kontrolleur als Fälschung identifiziert und konfisziert. Begründung: „So fühlt sich kein echtes Ticket an.“ Die S-Bahn hat Strafanzeige gegen Andreas L. erstattet, obwohl die Bundespolizei noch nicht festgestellt hat, ob es sich tatsächlich um eine Fälschung handelt. Andreas L. jedenfalls hat noch einen Joker in der Tasche: die Quittung für seine Monatskarte.