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Was Mitarbeiter über ihre Firma sagen dürfen

Wer schlecht oder beleidigend über seinen Arbeitgeber redet oder über Betriebsgeheimnisse spricht, schadet seinem Arbeitgeber und läuft Gefahr sich strafbar zu machen. Was bei einer Äußerung zulässig ist und wann Mitarbeiter besser schweigen sollten, erläutert der Arbeitsrechtler Rainer Rehwald von der IG Metall in einem Interview auf karriere.de.

Zunächst einmal gilt natürlich die Meinungsfreiheit auch für Arbeitnehmer, aber diese hätten sich "zurückhaltend über ihren Arbeitgeber zu äußern". "Man darf seinen Arbeitgeber nicht beleidigen, keine Schmähkritik üben und keine falschen Tatsachen behaupten.".

Wer zum Beispiel in einem Interview behaupte, das Unternehmen sei pleite, mache sich unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig, wenn das Unternehmen dadurch in seiner Kreditwürdigkeit geschädigt werde, so Rehwald.

„Prinzipiell unterliegt alles das der Verschwiegenheit, was der Arbeitgeber ausdrücklich als solches benennt und was nicht offenkundig ist“. Das gelte auch für Betriebsräte, die aufgrund ihrer Tätigkeit Kenntnis von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erlangten.

Trotzdem dürfen sich Mitarbeiter beispielsweise durchaus kritisch über die Arbeitsbedingungen oder das Betriebsklima in ihrer Firma äußern, wenn sie, so betont Rehwald, dabei nicht beleidigend werden oder dabei Betriebsgeheimnisse ausplaudern.
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  |     |  Am 02.11.2010 von achtungpatricia
www.karriere.de
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