GEMA-Gebühren fürs Kribbel Krabbel Mäusehaus
Allgemeines Kulturgut oder wirtschaftlich verwertbare Urheberrechte? Diese Frage werden sich demnächst sicherlich einige Kindertagesstätten stellen, wenn sie Liederzettel für Kinder kopieren und verteilen: Die GEMA hat dieser Tage rund 36.000 Kindertagesstätten (Kitas) angeschrieben und zu Lizenzverträgen aufgefordert.
Demnach müssen die Kitas demnächst Gebühren für kopierte Liedtexte wie "Im Kribbel Krabbel Mäusehaus" von Detlev Jöcker zahlen. Ältere Lieder wie "O Tannebaum" können ohne Lizenz kopiert werden, denn siebzig Jahre nach dem Tod des Autors verfallen die Verwertungsrechte.
Der Gema gehe es laut Interview darum, dass die Kinderliedautoren entlohnt werden. Daher gäbe es für die Kindergärten auch eine besonderes Angebot: 56 Euro für 500 Kopien/Jahr. Christian Krauß, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft geht davon aus, dass die Kindergärten das Angebot freiwillig annehmen, anstatt gegen das Urheberrecht zu verstoßen.