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Wettbewerbshüter mahnen Drogeriemarktkette dm ab

Eine Abmahnung hat jetzt die Drogeriekette dm kassiert: Die Wettbewerbszentrale hat das Unternehmen wegen kombinierter Werbeanzeigen mit dem Bundesverbraucherschutzministerium gerügt und aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Gegenstand der Abmahnung sind zwölf Anzeigenschaltungen in der BILD-Zeitung – das berichtet der Sender HR-Info.

dm hat in dem Blatt Anzeigenplätze gebucht und davon dem Bundesministerium Werbefläche im Wert von 341.000 Euro kostenlos überlassen. Diesen Raum konnte das Ministerium nach eigenem Ermessen füllen – dafür „reservierte“ die Drogeriemarktkette sich selbst gleich mal den Werbeplatz direkt neben der Anzeige des Verbraucherschutzministeriums. Und das sahen die Wettbewerbshüter gar nicht gern.

„Durch das Nebeneinander der Anzeigen des Bundesministeriums unmittelbar neben der dm-Anzeige entsteht der Eindruck, als würde die Bundesregierung dm ausdrücklich empfehlen“, erklärte Peter Breun-Goercke von der Wettbewerbszentrale. Zwar dürften Bundesministerien grundsätzlich Sponsorengelder annehmen, aber dafür nicht in Gegenleistung treten. Vor allem dürften sie ihre Sponsoren nicht „anpreisen“.
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  |     |  Am 24.08.2011 von hessischer6
www.handelsblatt.com   |  Firma: dm-drogerie markt GmbH + Co. KG
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