Zwangsruhestand bei Lufthansa unzulässig
Die bei der Lufthansa gültige Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten ist laut des der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg nicht mit dem Gesetz vereinbar. Ein solches Arbeitsverbot erfülle den Tatbestand einer Altersdiskriminierung und verstoße somit gegen europäisches Recht. Ein Verbot mit 60 Jahren sei unverhältnismäßig und für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Gesundheit nicht notwendig. Laut geltendem Recht dürfen Berufspiloten bis 65 fliegen, solange keine Einschränkung altersabhängiger körperlicher Fähigkeiten vorliegt.
Anlass für die gerichtliche Prüfung war die Klage dreier Lufthansa-Piloten, die sich mit der automatischen Beendung ihres Arbeitsvertrages nicht zufrieden geben wollten. Die Lufthansa kündigte an, gemeinsam mit der Pilotengewerkschaft (VC) nach neuen Lösungen zu suchen.
Die Gewerkschaft hatte bisher Forderungen nach einem späteren Ruhestandsbeginn stets zurückgewiesen mit dem Verweis auf die extremen Belastungen bei bei interkontinentalen Flügen und im Schichtdienst. Lufthansa müsse nun gemeinsam mit der Pilotengewerkschaft den Tarifvertrag für rund 4.200 Piloten ändern. Die meisten Piloten seien mit der bisherigen Regelung allerdings zufrieden gewesen, so ein Unternehmenssprecher.