Entlassungen: Gewerkschaftsproteste gegen Maredo
Seit sich das Unternehmen Ende November vergangenen Jahres fast der gesamten Belegschaft seines Restaurants in der Frankfurter Fressgass‘ entledigt hat, ist die Restaurantkette Maredo in der Kritik und im Visier der Gewerkschaften. Den Mitarbeitern dort war anscheinend gekündigt worden bzw. sie wurden offenbar zu einer „freiwilligen Kündigung“ veranlasst. Wie die Zeitung „Junge Welt“ berichtet, vermuten die Gewerkschafter darin den Versuch der Steakhauskette, einen seiner wenigen Betriebsräte loszuwerden.
Woche für Woche sammeln Gewerkschafter seitdem vor dem Restaurant Unterschriften. Bereits mehr als 1.000 Menschen haben sich der Forderung angeschlossen, die knapp 20 betroffenen Mitarbeiter wieder einzustellen. Am vergangenen Wochenende marschierten rund 250 Gewerkschafter vom DGB-Haus zur Frankfurter Flaniermeile und prangerten die Steakhauskette an: „Fette Steaks und magere Löhne: Maredo“ , hieß es auf einem Protestbanner.
Der Frankfurter Maredo-Betriebsrat hatte eine Arbeitszeitvereinbarung getroffen, an der sich andere Konzern-Standorte orientierten, außerdem engagierten sich Mitglieder des Gremiums in der Tarfikommission der der Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gaststätten (NGG), um einen Mindestlohn und eine Einkommenserhöhung zu erreichen – für den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden der Franfurter Maredo-Filiale, Hinweise, dass die Entlassungsaktion des Unternehmens mit dem Engagement des Betriebsrates zusammenhängt.
Diesen Zusammenhang bestreitet die Unternehmensführung allerdings. Stattdessen werden „Straftaten“ ins Feld geführt, die die Beschäftigten begangenen haben sollen und die der Konzern unter anderem mit Hilfe von verdeckten Ermittlern und installierte Kameras aufgedeckt haben will. Um diese „Straftaten“ wird es beim Verhandlungstermin vor dem Frankfurter Arbeitsgericht gehen. Und um die Frage, wie diese angeblichen Delikte aufgedeckt wurden. Denn über den Einsatz von verdeckten Ermittlern und Überwachungskameras hat das Unternehmen den Betriebsrat weder in Kenntnis gesetzt, noch die erforderliche Zustimmung dafür eingeholt.