GIZ: 1.430 Mitarbeiter müssen nun ebenfalls Steuern zahlen
Bisher war es üblich, dass im Ausland tätige Mitarbeiter von Entwicklungsorganisationen keine Steuern zahlen müssen, weder im Ausland noch in Deutschland. Dieses Steuerprivileg beziehungsweise die Praxis der sogenannten "Keinmalbesteuerung", welche auf einer unübersichtlichen und ungeklärten Rechtslage fußte, ist nun obsolet.
Aufgrund des wachsenden öffentlichen Drucks stellte das Bundesfinanzministerium kürzlich klar, dass Entwicklungshelfer ab dem 01.01.2014 ebenfalls Steuern auf ihre Arbeitseinkünfte zahlen müssen. Bei Deutschlands größter Organisation der Entwicklungszusammenarbeit, der GIZ, sind 1.440 Mitarbeiter in 122 Ländern von der Besteuerung betroffen.