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H&M im Streit mit Betriebsräten

Gleich in drei Fällen liegt H&M im gerichtlichen Streit mit seinen Arbeitnehmervertretern. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi wirft dem Unternehmen vor, "aktive Betriebsräte unter fadenscheinigen Begründungen zu kündigen". Einer bekam vor dem Arbeitsgericht jetzt recht. Dem Vorsitzenden eines Betriebsrates einer Tübinger Filiale darf nicht gekündigt werden.

Am Dienstag entschied die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Reutlingen, dass die Modekette einen Tübinger Betriebsratsvorsitzenden nicht kündigen darf. Der Mitarbeiter, der auch Mitglied des Gesamtbetriebsrats (GBR) bei H&M ist, hatte im Januar eine Kündigung erhalten.

Vor Gericht stand Aussage gegen Aussage: Die Leiterin einer Tübinger H&M-Filliale hatte vor Gericht erklärt, dass der Betriebsrat für sich und seine Betriebsratskolleginnen eine Gehaltserhöhung gefordert hätte. Ansonsten würde es "Krieg" gegen, soll er gedroht haben berichtet das schwäbische Tagblatt. Der Betriebsrat hatte diese Darstellung zurückgewiesen. Er habe mit der Filialleiterin über Gehaltserhöhung und Konflikte im Betrieb gesprochen, jedoch habe es keine Verknüpfung der Themen gegeben.

Das Gericht wies den sogenannte "Zustimmungsersetzungsantrag" von H&M zurück. Es sei weder mit Gewissheit festzustellen, was im Vier-Augen-Gespräch tatsächlich gesagt wurde, noch wie es gemeint war.

Am Rande des Gerichtstermins hatte die Zeitung mit zwei H&M-Mitarbeiterinnen gesprochen, die von einem "schrecklichen Klima" in der Filiale in Tübingen berichteten. Ein Vertreter der Gewerkschaft Verdi erklärte der Zeitung, dass der besagte Betriebsrat sich um Vollzeitstellen bemühe und daher der H&M-Geschäftsleitung ein "Dorn im Auge" sei. Laut dem Gewerkschaftssekretär würden die meisten Stellen nur in Teilzeit bis 50 Prozent angeboten.

Auch in zwei weiteren Fällen streiten H&M und seine Betriebsräte um das Arbeitsverhältnis:

Bereits im November 2016 wurde einem Betriebsratsmitglied einer Filiale in Leverkusen gekündigt, da er sich selbstbeurlaubt haben soll. In erster Instanz wurde die Kündigung vom Arbeitsgericht Solingen bereits zurückgewiesen. H&M hat Beschwerde eingelegt.

In Bonn wurde einem weiteren Mitglied des Gesamtbetriebsrats im Mai 2017 eine Kündigung ausgesprochen, da er sich ebenfalls angeblich selbstbeurlaubt haben und zudem Arbeitszeitmanipulation betrieben haben soll. Für beide Fälle stehen die Verhandlungen noch aus.
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  |     |  Am 22.06.2017 von ale_theia
www.textilwirtschaft.de   |  Firma: H & M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG
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