Sechs Marktkauf-Mitarbeiter wegen Verzehr abgelaufener Süßigkeiten gekündigt
Der angeblich unerlaubte Verzehr abgelaufener Süßigkeiten aus der Auslage führte bei sechs Mitarbeitern einer Marktkauf-Filiale in Rinteln zur Kündigung. Die Angestellten der zur Edeka-Gruppe gehörenden Filiale waren vor die Wahl gestellt worden, entweder eine Strafanzeige zu erhalten oder selbst zu kündigen. Zwei der betroffenen Mitarbeiter arbeiteten bereits seit 26 Jahren bei Marktkauf.
Doch das Arbeitsgericht Hameln erklärte die Kündigungen nur für unwirksam. Ein ehemaliger Marktleiter hatte glaubhaft ausgesagt, dass es eine generelle Erlaubnis zum Verzehr aussortierter und für den Müll bestimmter Waren gegeben hätte.