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Bayer droht Klagewelle: Wird Monsanto-Kauf zum Gift?

Frisch gekauft, schon fängt der Ärger an: Die Bayer AG soll für ihre neu erworbene US-Tochter fast 290 Millionen US-Dollar Schmerzensgeld an einen Kläger zahlen. Der Aktienkurs sackte zwischenzeitlich um fast 14 Prozent ab, ein Fünf-Jahres-Tief, das einem Börsenwert von über zehn Milliarden Euro entspricht. Der Kauf von Monsanto könnte für Bayer zum Milliardengrab werden.

Am Freitag hatte ein Geschworenengericht in San Francisco einem Kläger eine Schmerzensgeldzahlung von 289 Millionen US-Dollar zugesprochen. Der Mann war 2014 an Lymphdrüsenkrebs erkrankt, wofür er die glyphosathaltigen Herbizide von Monsanto verantwortlich macht. Er wirft dem Saatguthersteller vor, nicht genügend vor den Gefahren des Unkrautvernichters 'Roundup' gewarnt zu haben.

Auf Bayer könnte nun eine Klagewelle zurollen: Nach US-Medienberichten soll es etwa 5.000 ähnlichen Klagen in den USA gegen Monsanto geben, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Laut der Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) soll vergangenen Monat eine US-Bundesrichter 400 weitere Klagen wegen der möglichen krebsauslösenden Wirkung des Unkrautvernichtungsmittels zugelassen haben.

Monsanto kündigte umgehend Berufung gegen das Urteil an. Ein Bayer-Sprecher sagte laut der FAZ: „Das Urteil steht im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, wonach kein Zusammenhang besteht zwischen dem Einsatz von Glyphosat und dem Non-Hodgkin-Lymphom“.

Die Zeitung fragt, ob der Bayer Chef sowie die Scharen an internen und externe Anwälte bei der Prüfung des Übernahme-Deals eine "tickende Zeitbombe" übersehen hätten? Zumindest hat die US-Tochter für juristische Risiken kaum Rücklagen gebildet. Im letzten Quartalsbericht wurden nur 254 Millionen dafür ausgewiesen, weniger als das aktuell verhängte Strafgeld.

Michael Leacock, Analyst des Brocker-Hauses MainFirst, erklärte laut mehrerer Medien: "Die Gesamtkosten könnten unseres Erachtens leicht zehn Milliarden Dollar erreichen", , sofern sich Bayer mit einer größeren Zahl von Klägern außergerichtlich einigen würde.
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  |     |  Am 15.08.2018 von Ruthenia
www.manager-magazin.de   |  Firma: Bayer AG
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